Wichtige Info vor dem Kauf einer Katze: Das solltest du wissen
Der Kauf einer Rassekatze ist eine Entscheidung für viele Jahre.
Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass jede Familie gut informiert ist und bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.
Hier findest du die wichtigsten Punkte, die du vor dem Kauf eines Kätzchens aus unserer Zucht wissen solltest.
Preis einer Zuchtkatze
Der Preis einer Rassekatze liegt in der Regel zwischen 1’500 und 2’300 Franken, kann aber bei seltenen Rassen oder hochwertigen Zucht- bzw. Ausstellungstieren deutlich höher ausfallen.
Nur ein offizieller Stammbaum bestätigt die Rassezugehörigkeit – freundliche Worte des Verkäufers reichen dafür nicht aus.
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Eine Katze ohne Stammbaum gilt nicht als Rassekatze, auch wenn sie so aussieht. Solche Katzen entsprechen preislich einem gut gepflegten Hauskätzchen mit Impfungen und tierärztlichen Checks, also etwa 170 bis 500 Franken.
Die Organisation FIFe (Fédération Internationale Féline) verbietet ihren Mitgliedern sogar ausdrücklich den Verkauf von Katzen ohne Stammbaum.
Abgabealter
Unsere Kätzchen verlassen unser Zuhause zwischen 15 und 17 Wochen je nach Tierarzttermin. In dieser Zeit lernen sie wichtige soziale Fähigkeiten von der Mutterkatze und den Geschwistern. Sie werden geimpft, entwurmt und gesundheitlich überprüft. Eine frühere Abgabe kann sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken – wir machen hier keine Ausnahmen.
Nur mit Gesellschaft
Wir geben unsere Katzen nicht als Einzelhaltung ab:
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Es muss mindestens bereits eine andere Katze im Haushalt leben,
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oder die Katze muss Freigang haben und regelmässig Kontakt zu anderen Katzen (z. B. Nachbarskatzen) haben können.
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Alternativ kann innerhalb kurzer Zeit eine zweite Katze aus unserer Zucht oder von einer anderen Quelle hinzugefügt werden.
Thai- Katzen sind sehr sozial und leiden schnell unter Einsamkeit. Einzeln gehaltene Katzen werden Verhaltensprobleme entwickeln oder unglücklich werden.
Kastration
Wenn du eine Katze als Liebhabertier (nicht zur Zucht oder Ausstellung) kaufst, ist die Kastration verpflichtend.
Sie muss im empfohlenen Alter von 6 bis 8 Monaten durch einen Tierarzt erfolgen. Die Kosten trägt der neue Besitzer.
Nach der Kastration ist uns eine Quittung oder tierärztliche Bestätigung vorzulegen.
Die Kastration verhindert unerwünschte Vermehrung und trägt zu einem ruhigeren, gesünderen Katzenleben bei.
Rassekatzen, die als Liebhabertiere gehalten werden, müssen kastriert werden.
Wir halten uns damit an die Tierschutzverordnung (TSchV) der Schweiz, insbesondere Art. 25, 28 und 30a Abs. 4.
Nur so kann eine unkontrollierte bzw. illegale Zucht (sogenannte „Schwarzzucht“) zuverlässig verhindert werden.
Kaufvertrag
Nach unserer Kontaktaufnahme und der Bestätigung des Kaufs wird der Kaufvertrag erstellt und dem Käufer zur Unterzeichnung zugesandt. Mit der Unterzeichnung des Vertrags muss die Anzahlung von 50 % des Kaufpreises geleistet werden. Sobald beides erledigt ist, wird das Kitten verbindlich für den Käufer reserviert.
Diese Vorgehensweise dient dem Schutz sowohl des Käufers als auch des Verkäufers.
Passendes Zuhause
Wir behalten uns das Recht vor, die Abgabe eines Kätzchens abzulehnen, wenn wir das Gefühl haben, dass die zukünftigen Haltungsbedingungen nicht unseren Standards entsprechen. Jedes Tier hat das Recht auf Sicherheit, Zuwendung und Fürsorge.
Warteliste
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Die Eintragung auf der Warteliste ist unverbindlich und dient ausschliesslich dazu, die Interessenten zu kontaktieren, sobald neue Kitten geboren sind und das Geschlecht festgestellt werden kann.​​
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Die Warteliste wird nach dem Eingang der Anmeldung geführt: Wer sich zuerst meldet, wird zuerst kontaktiert und hat vorrangig die Möglichkeit, ein Kätzchen auszuwählen.
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Nach der Geburt der Kitten wird die Warteliste schrittweise abgearbeitet. Dies kann einige Zeit dauern.​​
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Wenn ein Interessent kein Kitten mehr möchte oder kein Interesse mehr hat, bitten wir ihn, uns zu kontaktieren, damit wir ihn von der Warteliste streichen können.
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Für aktuelle Informationen können Interessenten uns auf Instagram oder Facebook folgen, wo wir ab der Schwangerschaft der Katzen regelmässig Updates posten.
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Interessenten können sich bereits Gedanken über den Namen ihres Kätzchens machen. Bei der ersten Besichtigung müssen der Name des Kätzchens sowie das geplante Abholdatum mitgeteilt werden, damit wir den Kaufvertrag und den Stammbaum erstellen können. Kann die erste Besichtigung nicht stattfinden, müssen Name und Abholdatum spätestens im Alter von 10 Wochen des Kätzchens mitgeteilt werden.
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Der Name jedes Kätzchens muss jeweils mit einem anderen Anfangsbuchstaben beginnen. Dies ist eine Vorgabe unseres Zuchtvereins und der FIFe in der Schweiz, um eine korrekte Registrierung und die Erstellung des Stammbaums sicherzustellen.​​​
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Buchstabenregel für die Namensgebung:
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2025: M
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2026: N
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2027: O
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2028: P
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2029: Q
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2030: R
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2031: S
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2032: T
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2033: U
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2034: V
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2035: W
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